Anwälte in Brasilien

From Brasilienwiki

Jump to: navigation, search

Das brasilianische Anwaltswesen

Rechtsanwälte: Es besteht grundsätzlich Anwaltszwang (brasilianische Verfassung, § 133, und brasilianische ZPO, Art. 36 des Código de Processo Civil). Ausnahmen: Bei Prozessen mit einem Streitwert von weniger als 40 Mindestgehältern und lediglich beim Kleingericht („Juizado Especial“) müssen Rechtsanwälte nicht hinzugezogen werden, soweit keine Berufung notwendig ist.
Jeder Anwalt muß eingeschriebenes Mitglied der „Ordem dos Advogados do Brasil“ -OAB - (entspricht deutscher Bundesrechtsanwaltskammer) sein, kann jedoch in ganz Brasilien vor allen Instanzen in Rechtsangelegenheiten jeder Art tätig werden. Die OAB gibt eine Liste von Honorarsätzen heraus. Es ist allerdings auch üblich, Stundensätze und Honorar nach Streitwert festzulegen. Auch Erfolgshonorare können gefordert werden.
Die Bestellung eines Pflichtverteidigers („defensoria pública“) für mittellose Angeklagte ist in der brasilianischen Verfassung (§§ 133-135) garantiert. Kostenlose Beratung gewähren die „Serviços de Assistência Judiciária“ der Rechtsfakultäten.
Für bestimmte Rechtsangelegenheiten kann Mittellosen in erster Instanz auch Befreiung von den Prozeßkosten („Assistência Judiciária gratuita“) gewährt werden.

Notare: Die Tätigkeiten des Notars (in Brasilien bekannt als „Tabelião“, „Cartório de Notas“) sind grundsätzlich im Brasilianischen Bürgerlichen Gesetzbuch (Código Civil Brasileiro) und zusätzlich auf der Ebene der Bundesstaaten geregelt. Für bestimmte, im Código Civil abschließend aufgeführte Rechtsgeschäfte besteht Notarzwang. Die Aufgaben eines brasiliansichen Notars entsprechen nicht in jeder Hinsicht denen eines deutschen Notars.

Steuerberater: Steuerberater gibt es in Brasilien nicht, jedoch auf Steuerrecht spezialisierte Anwälte

Die Adressen von deutschsprachigen Anwälten erhält man über die deutschen Konsulate.


Behörden

Personal tools